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Ökologoische Maßnahmen

Für die 11 Tiefbrunnen im Rotachtal wurde am 30.7.1975 ein Wasserschutzgebiet durch das LRA OAK festgesetzt. Die weitere Schutzzone (Zone III) umfasst eine Fläche von ca. 7 km². Das unterirdische und insbesondere das oberirdische Einzugsgebiet der Rotach ist jedoch wesentlich größer, so dass eine neue Bemessung des WSG notwendig ist.

Für die zwei Tiefbrunnen im Gerbachtal und Holbach sind Wasserschutzgebiete fachtechnisch abgegrenzt. Eine Rechtsverordnung ist noch durch das LRA zu erlassen.

Im Rotachtal sind für sieben Tiefbrunnen alte Rechte von der Unteren Wasserbehörde festgestellt worden.

Aufgrund dieser Rechte dürfen aus diesen Tiefbrunnen maximal 172,4 l/s, max. 3.956 m³/Monat und max. 2,35 Mio m³/Jahr entnommen werden. Eine wasserrechtliche Bewilligung für die Tief- brunnen im Gerbachtal wurde erteilt. Der ZV darf von den beiden Tiefbrunnen zusammen 19 l/s, max 1.642 m³/Tag und max. 440.000 m³/Jahr (=14 l/s) entnehmen.

Zusätzlich verfügt der ZV noch über Bezugsrechte von 17 l/s und 536.112 m³ pro Jahr beim Zweckverband Landeswasser- versorgung.


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Wasserschutzgebiete Baden-Württemberg    

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